Aufgrund Aktualisierungen können wir zurzeit keine Betreibungsauskünfte online entgegennehmen.
Fragen Betreibungsauskunft
Selbstauskunft (Art. 8a SchKG)
Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Kann man ein Betreibungsregisterauszug telefonisch bestellen?
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
persönliche Vorsprache am Schalter
Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein
Bestellung auf unserer Webseite
Drittauskunft (Art. 8a SchKG), was benötigt man alles?
Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
Kosten?
Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.
keine Auskunft
Das Betreibungsamt Wangen erteilt keine Auskunft wenn:
die Anfrage telefonisch erfolgt.
die Information auf Vorrat erfolgt (kein gegenwärtiges Interesse besteht).
Eheleute welche gerichtlich getrennt sind ohne Scheidungsurteil.
Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Link zum SchKG: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de
Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).