Infolge eines kantonalen Feiertags bleibt unser Amt am Mittwoch, 19. März 2025 geschlossen.

FASNACHT 2025

Infolge Fasnacht bleibt das Betreibungsamt Wangen am,

Montag- und Dienstagnachmittag, 3. und 4. März 2025 geschlossen.

SIEBNER – MÄRT

Infolge des Siebner-Märts bleibt das Betreibungsamt Wangen jeweils am,

Montag- und Dienstagnachmittag, 23. und 24.09.2024 geschlossen.

Infolge eines Feiertags bleibt unser Amt am Freitag, 8. Dezember 2023 geschlossen.

Während den Betreibungsferien vom 15. Juli bis 1. August 2024 ist das Amt nur am Morgen von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Am Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag                                       08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr

Standort

Betreibungsamt Wangen
Allmeindstrasse 30
8855 Wangen SZ

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TEAM

AUSKÜNFTE

  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
  • Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein
  • Bestellung auf unserer Webseite
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

Formulare

Weitere Formulare

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Infolge eines Feiertags bleibt unser Amt am Freitag, 8. Dezember 2023 geschlossen.

Während den Betreibungsferien vom 15. Juli bis 1. August 2024 ist das Amt nur am Morgen von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Am Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

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Montag                     08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr
Montag                     08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr

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  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
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  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein 
  • Bestellung auf unserer Webseite
  •  
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

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