BETREIBUNGSAMT WANGEN

Aufgrund eines Feiertages bleibt unser Amt am 1. November 2023 geschlossen.

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

Öffnungszeiten

Montag                                       08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr

Standort

Betreibungsamt Wangen
Allmeindstrasse 30
8855 Wangen SZ

Erreiche uns

tEAM

David Bruhin

Amtsleiter

Cinzia Marzullo

Stellvertreterin

Fabienne Bruhin

Sachbearbeiterin

Betreibungsauskunft

  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
  • Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein
  • Bestellung auf unserer Webseite
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

Formulare

Weitere Formulare

Links

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

Öffnungszeiten

Montag                     08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr
Montag                     08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr

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Allmeindstrasse 30
8855 Wangen SZ

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  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
  • Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein 
  • Bestellung auf unserer Webseite
  •  
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

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